Denkmalschutz

Belange des Denkmalschutzes sowie der Statik der untersuchten Gebäude wurden im Rahmen der Solar- und Gründachpotenzialanalyse nicht begutachtet und bedürfen jeweils einer Prüfung im Einzelfall.

Die in der Kartendarstellung der Potenzialkataster abgegrenzten Denkmalbereiche können sowohl bauliche Anlagen, Gruppenanlagen, Grünanlagen oder auch Gewässer umfassen. Der Datensatz basiert auf der Inventarisierung des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalschutz. Für Vollständigkeit und Aktualität dieser Daten kann keine Gewähr übernommen werden.

Auf denkmalgeschützten Gebäuden sind Solaranlagen oder Gründächer in der Regel unter Beachtung einiger Auflagen zulässig. Wer auf einem Baudenkmal eine Solaranlage oder Gründach errichten möchte, benötigt eine denkmalrechtliche Genehmigung nach § 10 NDSchG.

Bitte beachten Sie zudem, dass sich der Schutz gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude eines Denkmals erstreckt. Bei Fragen steht Ihnen gerne die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Oldenburg beratend zur Verfügung.

Ansprechpartner der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Oldenburg:

Frau Kleen, Tel. 0441 235 2119, hilke.kleen@stadt-oldenburg.de
Herr Hackfeld, Tel. 0441 235 2748, torsten.hackfeld@stadt-oldenburg.de
Herr Carstens, Tel. 0441 235 3657, mario.carstens@stadt-oldenburg.de