Acht Etappen auf dem Weg zu Ihrer eigenen
Photovoltaik- oder Solarthermieanlage
Photovoltaikanlagen erzeugen mithilfe von Solarmodulen Strom aus Sonnenlicht, den Sie im Haus selbst verbrauchen können. Der nicht selbst verbrauchte Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß der aktuellen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vergütet.
Solarthermische Anlagen nutzen mit Kollektoren die Wärme der Sonne zur Unterstützung Ihrer Wärmeversorgung. Ihre Brennstoffkosten für Warmwasser und Heizung sinken dadurch.
Für detailliertere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Installateurbetrieb vor Ort.
1. Etappe: Solareignung und Zustand des Daches
Überprüfen Sie anhand des Solarpotenzialkatasters, wie gut Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage geeignet ist. Dies dient Ihnen als erste Orientierung über Größe, Kosten und Gewinn der Anlage. Hier lohnt sich nicht nur die allgemeine, sondern auch die Detailansicht (besonders bei Solarthermie). Zusätzlich stellen sich die Fragen:
Ist mein Haus denkmalgeschützt?
Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren. Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises.
Wie lange wird mein Dach noch halten?
Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden. Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig.
Gibt es Fenster, Lüftungsöffnungen oder anderes, was die Einschätzung des Solarpotenzialkatasters beeinträchtigen könnte?
Die Qualität der Aussage des Solarkatasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude, deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.
Wird die Dachfläche der Solaranlage in Zukunft verschattungsfrei sein?
Hier ist zu prüfen, ob wachsende Bäume oder geplante Gebäude in der unmittelbaren Umgebung die Solaranlage verschatten und somit den Ertrag vermindern würden.
2. Etappe: Beratung vor Ort und Wahl des Angebots
Im nächsten Schritt sollten Sie Beratung durch Fachleute suchen. Kontaktieren Sie Fachhandwerksbetriebe, die Erfahrung bei der Installation von Solaranlagen haben und Sie kompetent beraten können. Bei Photovoltaikanlagen sind dies in der Regel Fachbetriebe der Elektroinnung und des Dachdeckerhandwerks. Bei solarthermischen Anlagen sind Installateurbetriebe der Sanitär- und Heizungsinnung (SHK) die richtigen Ansprechpartner.
Ein*e Mitarbeiter*in der Solarfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen, die statische Eignung abschätzen, die bestmögliche Anlagenauslegung und die Installationsstandorte mit Ihnen gemeinsam ermitteln. Außerdem wird im Falle einer geplanten Photovoltaikanlage geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Bei größeren Photovoltaikanlagen muss der nächste Einspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden, bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss.
Im nächsten Schritt wird die Solarfirma Ihnen ein Angebot machen.
Um einen guten Vergleich zu haben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie Angebote von zwei bis drei Solarfirmen einholen. Zur Absicherung Ihrer Entscheidung können Sie auch eine*n unabhängige*n Berater*in hinzuziehen.
3. Etappe: Finanzierung
Natürlich muss auch die Finanzierung Ihrer neuen Anlage überlegt und abgeklärt werden. Die Möglichkeiten umfassen den Einsatz von Eigenkapital, den Einsatz von Fördermitteln oder Förderkrediten, die Finanzierung über eine Bank bis hin zur Komplettumsetzung über Dritte (sog. Contracting mit Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung gegen eine monatliche Zahlungsrate) oder eine Kombination daraus.
Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Möglichkeiten. Und beachten Sie bitte unbedingt: In der Regel darf vor einer Kredit-/Förderzusage nicht mit der Beauftragung und schon gar nicht mit dem Bau der Anlage begonnen werden.
4. Etappe: Auftragsvergabe
Achten Sie bei der Auftragsvergabe unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie zudem möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot.
Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der Einspeisevergütung, sollten Sie spezielle Vereinbarungen zum spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen. Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachlass. Dieser sollte den Verlust der höheren Einspeisevergütung über 20 Jahre kompensieren.
5. Etappe: Anmeldung beim Netzbetreiber
„Die Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ohne Zustimmung des Netzbetreibers kann die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährden und ist nicht zulässig.“ (aus: VDE-AR-4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz)
Alle Photovoltaikanlagen müssen beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Anmeldung und technische Klärung übernimmt in der Regel der ausführende Installateurbetrieb in Ihrem Auftrag. Eine Bagatellgrenzen für kleine Erzeugungsanlagen gibt es hier nicht.
Ihr Netzbetreiber erteilt im Anschluss an die Netzverträglichkeitsprüfung eine Einspeisezusage. Abhängig von der Lage des Netzverknüpfungspunkts und der Größe der Anlage gelten die in den technischen Regelwerken sowie den Vorgaben des Netzbetreibers beschriebenen Netzanschlussverfahren. Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie in der Regel auf der Internetseite des Netzbetreibers.
Es wird empfohlen, das Vorliegen der Einspeisezusage des Netzbetreibers für den Betrieb der PV-Anlage als Zahlungsbedingung in die Auftragsmodalitäten gegenüber der Solarfirma aufzunehmen.
6. Etappe: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (nur Photovoltaik) und beim Finanzamt
Melden Sie Ihre Photovoltaikanlage ca. zwei Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme –allerspätestens mit Inbetriebnahme der Anlage – bei der Bundesnetzagentur an. Denn nur mit Anmeldung der Anlage besteht ein Vergütungsanspruch für den eingespeisten Strom.
Weitere Informationen der Bundesnetzagentur zur Eintragung im Marktstammdatenregister finden Sie hier.
Sie können eine Photovoltaikanlage privat oder gewerblich betreiben. Der Vorteil des gewerblichen Betriebs ist die Rückerstattungsmöglichkeit der Umsatzsteuer bei der Anschaffung. Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer eigenen Steuernummer („Stromerzeugung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“) bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Sie müssen dann allerdings in den folgenden 20 Jahren die mit der EEG-Einspeisevergütung ausgezahlte Mehrwertsteuer auch an das Finanzamt abführen. Genauere Auskünfte gibt Ihnen das örtliche Finanzamt oder Ihr Steuerberater.
7. Etappe: Inbetriebnahme der Solaranlage
Die Inbetriebsetzung der Photovoltaikanlage erfolgt durch die Solarfirma bzw. den Betrieb, der Ihre Solaranlage errichtet hat. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber stimmen ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist. Über die Inbetriebsetzung muss die Solarfirma ein Inbetriebsetzungsprotokoll anfertigen.
Sollte Ihr Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein, lassen Sie ihm unbedingt ein Duplikat des Inbetriebsetzungsprotokolls zukommen.
Solarthermische Anlagen können ohne weitere Beteiligte direkt durch den Installateurbetrieb in Betrieb genommen werden.
8. Etappe: Vergütung und Versicherung
Bei Photovoltaikanlagen schließt der Netzbetreiber mit Ihnen abschließend einen Vertrag, in dem die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Informieren Sie bei gewerblichem Betrieb auch Ihren Steuerberater, damit die Photovoltaikanlage in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt wird.
Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrer Versicherung sprechen und die Solaranlage melden, damit Sie beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert sind.