Tipps und Hinweise zum Gründach

Acht Etappen auf dem Weg zu Ihrer eigenen
Photovoltaik- oder Solarthermieanlage

Im Folgenden soll in acht Etappen der Bau einer Solaranlage für den Laien erklärt werden. Dabei wird sowohl von der Möglichkeit der Errichtung einer Photovoltaik- als auch der einer Solarthermieanlage ausgegangen.
Für detailliertere und weitere Beratung wenden Sie sich bitte an einen Installateur vor Ort.


1. Etappe: Solareignung und Zustand des Daches
Überprüfen Sie anhand des Solarpotenzialkatasters wie geeignet Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage ist. Dies dient Ihnen als erste Orientierung über Größe, Gewinn und Kosten der Anlage. Hier lohnt sich nicht nur die allgemeine, sondern auch die Detailansicht (besonders bei Solarthermie). Zusätzlich stellen sich die Fragen:
  • Ist mein Haus denkmalgeschützt, Teil eines Ensembles oder in der Nähe eines Baudenkmals?
    Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalrechtlichen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude die Errichtung einer Solaranlage möglich. Gleiches gilt, wenn eine Veränderung des Gebäudebildes oder -ensembles denkmalrechtlich geschützt ist (Ensemblebereich). Daher sollten Sie sich, bevor Sie in die Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt informieren.

    Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf den Nähebereich zu einem Denkmal. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt.
  • Wie lange wird mein Dach noch halten?
    Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, dann sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden.
    Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!
  • Gibt es Fenster, Lüftungsöffnungen etc., die die Einschätzung des Solarpotenzialkatasters einschränken/beeinträchtigen?
    Die Qualität der Aussage des Solarkatasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.
  • Wird die Dachfläche der Solaranlage in Zukunft verschattungsfrei sein?
    Hier ist zu prüfen, ob wachsende Bäume oder geplante Gebäude in der unmittelbaren Umgebung die Solaranlage verschatten und somit den Ertrag vermindern würden.

2. Etappe: Beratung vor Ort und die Wahl des Angebotes

Im nächsten Schritt ist es notwendig, Beratung durch einen Experten zu suchen. Kontaktieren Sie hierzu Solarfirmen (meist Installationsbetriebe), die Erfahrung bei der Installation von Solaranlagen haben und Sie kompetent beraten können.

Ein Mitarbeiter der Solarfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen und die Statik überprüfen. Außerdem wird im Falle einer geplanten Photovoltaikanlage geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Bei größeren Photovoltaikanlagen muss der nächste Einspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden, bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss.

Im nächsten Schritt wird Ihnen ein Angebot seitens der Solarfirma gemacht.

Um einen guten Vergleich zu haben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie von mindestens drei Solarfirmen ein Angebot einholen. Zur Absicherung der Entscheidung können Sie auch einen unabhängigen Berater hinzuziehen.


3. Etappe: Finanzierung sichern

Ist die Wahl des Angebotes getroffen, sollten Sie die Finanzierung sicherstellen.

Bevor Sie die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten (meist KfW-Kredite über die Hausbank oder spezielle Kreditprogramme der Hausbank; Förderung des BAFA) abwägen, sollten Sie entscheiden, wie hoch der Eigenanteil an der Finanzierung sein soll. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Möglichkeiten. Sie sollten bei der gesamten Planung Ihrer Solaranlage darauf achten, dass in der Regel vor einer Kreditzusage nicht mit dem Bau der Anlage begonnen werden darf.


4. Etappe: Auftrag vergeben

Achten Sie bei der Auftragsvergabe unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot.

Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der Einspeisevergütung sollten Sie spezielle Vereinbarungen zum spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen. Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachlass. Dieser sollte den Verlust der höheren Einspeisevergütung über 20 Jahre kompensieren.


5. Etappe: Anmeldung bei dem Netzbetreiber

„Die Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ohne Zustimmung des Netzbetreibers kann die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährden und ist nicht zulässig.“ (aus VDE-AR-4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz)
Alle Photovoltaikanlagen müssen bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet und einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Derzeit gibt es in den Gesetzen und technischen Regelwerken keine Bagatellgrenzen für kleine Erzeugungsanlagen. Ihr Netzbetreiber erteilt im Anschluss an die Netzverträglichkeitsprüfung eine Einspeisezusage. Abhängig von der Lage des Netzverknüpfungspunktes und der Größe der Anlage gelten die in den technischen Regelwerken sowie den Vorgaben des Netzbetreibers beschriebenen Netzanschlussverfahren. Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers.

Es wird empfohlen, das Vorliegen der Einspeisezusage des Netzbetreibers für den Betrieb der PV-Anlage als Zahlungsbedingung in die Auftragsmodalitäten gegenüber dem Anlagenerrichter aufzunehmen.


6. Etappe: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (nur Photovoltaik) und beim Finanzamt

Während Sie auf den Start der Errichtung der Photovoltaikanlage warten, sollten Sie die geplante Anlage bei der Bundesnetzagentur ca. 2 Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme - spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage - anmelden (Seit dem 1. Januar 2009 müssen Photovoltaikanlagen, die Strom in das Netz einspeisen, bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Nur mit Anmeldung der Anlage besteht ein Vergütungsanspruch für den eingespeisten Strom).

Weitere Informationen der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

Sollten Sie die Umsatzsteuer auf die Anschaffung der Photovoltaik-Anlage sowie auf die Einspeisevergütung geltend machen wollen, muss für den Betrieb der Erzeugungsanlage eine eigene Steuernummer („Stromerzeugung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“) bei Ihrem örtlichen Finanzamt beantragt werden.


7. Etappe: Inbetriebnahme der Solaranlage

Die Inbetriebsetzung der Photovoltaik-Anlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber stimmen ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist. Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenerrichter ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen.

Sollte Ihr Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein, lassen Sie ihm unbedingt ein Duplikat des Inbetriebsetzungsprotokolls zukommen.


8. Etappe: Vergütung und Versicherung

Bei Photovoltaikanlagen schließt der Netzbetreiber mit Ihnen abschließend einen Vertrag, in dem die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Informieren Sie auch Ihren Steuerberater, damit die Photovoltaikanlage in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt wird.

Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter sprechen und die Solaranlage melden, damit Sie beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert sind!